Die Statuten des ONGKG bieten drei Formen der Mitgliedschaft an:
Ordentliche Mitgliedschaft: Diese Form der Mitgliedschaft ist möglich für Trägereinrichtungen, Krankenanstalten, Pflegeeinrichtungen und größere Gesundheitseinrichtungen, die bestimmte internationale, von der WHO approbierte Kriterien erfüllen
Außerordentliche Mitgliedschaft: Für größere Gesundheitseinrichtungen, die die internationalen Kriterien nicht erfüllen, aber das ONGKG in ideeller und materieller Hinsicht unterstützen möchten, sowie für kleinere Gesundheitseinrichtungen (z.B. Praxen, Praxisgemeinschaften)
Fördernde Mitgliedschaft: für alle Körperschaften oder Personen (auch außerhalb des Gesundheitswesens), die das ONGKG in ideeller und materieller Hinsicht unterstützen möchten