Die Ordentliche Mitgliedschaft im ONGKG ist für jeweils drei Jahre gültig und an die Erfüllung einiger vom Internationalen Netzwerk Gesundheitsfördernder Krankenhäuser und Gesundheitseinrichtungen (HPH) approbierter Kriterien gebunden. Folgende Schritte führen zur Erlangung der ordentlichen Mitgliedschaft:
- Einreichung des Antrags auf Aufnahme in den Verein ONGKG durch die Leitung der Einrichtung
- Nominierung einer Ansprechperson für Gesundheitsförderung in der Einrichtung
- Einreichung von drei Gesundheitsförderungsmaßnahmen mittels Einreichformular und positive Begutachtung der eingereichten Maßnahmen in einem Peer Review-Verfahren
- Entrichtung einer Aufnahmegebühr, der jährlichen Mitgliedsgebühren (deren Höhe sich nach Art der Einrichtung und Anzahl der Beschäftigten in der Einrichtung richtet) und des jährlichen internationalen WHO-Beitrags. Hier finden Sie einen Gesamtüberblick über die Kosten der Mitgliedschaft.
- Bei jeder Verlängerung der Mitgliedschaft (alle drei Jahre): Vorlage eines Kurzberichts über die Entwicklung der für die jeweils letzte Anerkennung eingereichten Gesundheitsförderungsmaßnahmen, Einreichung von drei neuen Maßnahmen, Durchführung eines Self-Assessment nach den fünf Standards der Gesundheitsförderung in Gesundheitseinrichtungen und Durchführung eines Self-Assessment nach den GNTH-Standards (Global Network for Tobacco Free Health Care Services).
Ordentliche Mitglieder verpflichten sich darüber hinaus zur Qualitätsentwicklung der eingereichten Gesundheitsförderungsmaßnahmen und zur Teilnahme am Vereinsleben (Generalversammlungen, Jahreskonferenzen).
Die Aufnahme in den Verein erfolgt jeweils im Rahmen einer Generalversammlung, die Verleihung der österreichischen Mitgliedschaftsurkunde im Rahmen der jährlichen ONGKG-Konferenzen. Der Prozess zur Erlangung der internationalen Anerkennungsurkunden wird von der ONGKG-Koordinationsstelle jeweils nach erfolgter Aufnahme ins ONGKG eingeleitet.
Nähere Informationen dazu finden Sie unter dem Menüpunkt "Mitglied werden" sowie im Downloadbereich.
Folgende Einrichtungen sind bereits ordentliche Mitglieder im ONGKG: