Überblick Mitgliedsbeiträge für einzelne Gesundheitseinrichtungen

Einmalige Beitrittsgebühr

Mitgliedsbeitrag
pro Jahr

Ordentliche Mitglieder (mit WHO-Status)

    

Gesundheitseinrichtungen mit bis zu 300 MitarbeiterInnen         

600,-

350,-

Gesundheitseinrichtungen mit 301 bis 3.000 MitarbeiterInnen         

600,-

750,-

Gesundeitseinrichtungen ab 3.001 MitarbeiterInnen            

600,-

950,-

Außerordentliche Mitglieder

Natürliche Personen

50,-

100,-

Gesundheitseinrichtungen ohne WHO-Status mit
über 20 MitarbeiterInnen

600,-

350,- bis 950,-

Kleine Gesundheitseinrichtungen (bis zu 20 MitarbeiterInnen)

100,-

200,-

Fördernde Mitglieder

Institutionelle fördernde Mitglieder

0

Ab 2000,-

Natürliche fördernde Mitglieder

0

Ab 100,-

Überblick Mitgliedsbeiträge für Trägereinrichtungen

Einmalige Beitrittsgebühr

Mitgliedsbeitrag
pro Jahr

Ordentliche und außerordentliche
Mitglieder

Trägerorganisationen mit bis zu 5.000 MitarbeiterInnen

600,-

3.000,-

Trägerorganisationen mit 5.001 bis 10.000 MitarbeiterInnen

600,-

6.000,-

Trägerorganisationen ab 10.001 MitarbeiterInnen

600,-

8.000,-


Ist eine Trägereinrichtung ordentliches Mitglied im ONGKG, bekommen Mitgliedseinrichtungen dieses Trägers 20% Rabatt auf den Mitgliedsbeitrag.

Das sind bei...

  • Gesundheitseinrichtungen mit bis zu 300 MitarbeiterInnen 280,- statt 350,-
  • Gesundheitseinrichtungen mit 301 bis 3000 MitarbeiterInnen 600,- statt 750,-
  • Gesundheitseinrichtungen mit mehr als 3001 MitarbeiterInnen 760,- statt 950,-

Mitgliedschaft im internationalen HPH-Netzwerk

Ordentliche ONGKG-Mitglieder sind durch die Erfüllung der WHO-Kriterien auch Mitglieder im Internationalen Netzwerk "Health Promoting Hospitals and Health Services". Dafür fällt ein jährlicher Mitgliedsbeitrag an, der derzeit (seit 2015) 300,- für alle Einrichtungen unabhängig von deren Mitarbeiterzahl beträgt und vom Internationalen HPH-Sekretariat in Kopenhagen eingehoben wird. Für Trägereinrichtungen, die ordentliches Mitglied im ONGKG sind, ist dieser Betrag im ONGKG-Mitgliedsbeitrag integriert.