Außerordentliche Mitgliedschaft

Die Außerordentliche Mitgliedschaft im ONGKG ist für jeweils drei Jahre gültig. Folgende Schritte führen zur Erlangung der Außerordentlichen Mitgliedschaft:

  • Einreichung des Antrags auf Aufnahme in den Verein ONGKG durch die Leitung der Einrichtung
  • Nominierung einer Ansprechperson für Gesundheitsförderung in der Einrichtung
  • Entrichtung einer Aufnahmegebühr und der jährlichen Mitgliedsgebühren (deren Höhe von der Anzahl der Beschäftigten in der Einrichtung abhängt).
  • Verlängerung der Mitgliedschaft nach drei Jahren

Außerordentliche Mitglieder verpflichten sich darüber hinaus zur Teilnahme am Vereinsleben (Generalversammlungen, Jahreskonferenzen).

Die Aufnahme in den Verein erfolgt jeweils im Rahmen einer Generalversammlung.

 

Das ONGKG hat zurzeit fünf außerordentliche Mitglieder: