Die Außerordentliche Mitgliedschaft im ONGKG ist für jeweils drei Jahre gültig. Folgende Schritte führen zur Erlangung der Außerordentlichen Mitgliedschaft:
Außerordentliche Mitglieder verpflichten sich darüber hinaus zur Teilnahme am Vereinsleben (Generalversammlungen, Jahreskonferenzen).
Die Aufnahme in den Verein erfolgt jeweils im Rahmen einer Generalversammlung.
Das ONGKG hat zurzeit fünf außerordentliche Mitglieder: