Um als "Baby-friendly Hospital" zertifiziert zu werden, müssen Krankenhäuser so genannte "Globale Kriterien" erfüllen. Diese Kriterien beruhen auf internationalen Vereinbarungen und umfassen die von WHO und UNICEF ausgearbeiteten "Zehn Schritte zum erfolgreichen Stillen" und die Umsetzung der Bestimmungen des "Internationalen Kodex zur Vermarktung von Muttermilchersatzprodukten" (WHO-Kodex).
Für jeden dieser zehn Schritte wurden bestimmte Mindestanforderungen definiert, die erfüllt sein müssen, um als "Baby-friendly Hospital" ausgezeichnet zu werden. Sie orientieren sich an der gemeinsamen WHO / UNICEF Erklärung von 1989 über die Rolle des Gesundheitspersonals bei der Stillförderung und basieren auf dem aktuellen wissenschaftlichen Kenntnisstand.
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Ein natürliches Geburtserlebnis ist eine wichtige Voraussetzung für erfolgreiches Stillen. Daher ist Mütterfreundlichkeit ein verpflichtender Bestandsteil der BFHI-Zertifizierung. Die Kriterien sehen vor, dass, sofern keine medizinischen Gründe dagegen sprechen,
Internationaler Kodex für die Vermarktung von Muttermilchersatzprodukten
Werbung für künstliche Säuglingsnahrung und das Verteilen von Proben wirken sich sowohl auf die Stillfrequenz als auch auf die Stilldauer negativ aus. Der Internationale Kodex für die Vermarktung von Muttermilchersatzprodukten (WHO-Kodex) wurde verabschiedet, um die Werbung für industriell hergestellte Säuglingsnahrung verbindlich zu regeln. Eine wesentliche Bedingung für die Zertifizierung als „Baby-friendly Hospital“ ist die Einhaltung des Kodex, der 1981 von der „World Health Assembly (WHA)“ verabschiedet wurde und seither durch regelmäßige Folgeresolutionen ergänzt und aktualisiert wird.
Die wichtigsten Bestimmungen dieses Kodex sind:
Unter den Anwendungsbereich des Kodex fallen alle Produkte, wie etwa Muttermilchersatzprodukte, Flaschennahrung etc., die den Nutzen haben, Muttermilch teilweise oder gänzlich zu ersetzen. Da ausschließliches Stillen bis zum sechsten Lebensmonat des Babys gefördert werden soll, fällt jedes Nahrungsmittel, welches geeignet ist, Muttermilch zu ersetzen, unter den Kodex. Spezielle Säuglingsnahrung, die im Falle von medizinischer oder ernäh-rungsbezogener Notwendigkeit verwendet wird, fällt auch in den Anwendungsbereich des Kodex.
Die ärztliche und pflegerische Leitung der Geburtshilfe bzw. der Entbindungs- und Wochenbettstation können bestätigen, dass VertreterInnen von Erzeugerfirmen der genannten Produkte in der Einrichtung keinerlei Kontakt - weder direkt noch indirekt - zu Schwangeren und Müttern haben, dass von der Einrichtung keinerlei Geschenke von derartigen Firmen angenommen und auch nicht an Mütter oder deren Angehörige weiter verteilt werden.
Die GutachterInnen können aufgrund eigener Beobachtungen bestätigen, dass in der Einrichtung keinerlei Werbung für entsprechende Produkte sichtbar ist und dass Muttermilchersatzprodukte für stillende Mütter uneinsehbar aufbewahrt werden.
Mindestens 80% der zufällig ausgewählten MitarbeiterInnen können zumindest zwei Gründe dafür angeben, warum Mütter keine Werbung oder Produktproben für Muttermilchersatzprodukte erhalten sollen. In jenen Fällen, wo Muttermilch nicht zur Verfügung steht bzw. das Stillen nicht möglich oder nicht gewünscht ist, wird für die Ernährung der Babys selbstverständlich industriell hergestellte Säuglingsnahrung verwendet, die zum handelsüblichen Preis eingekauft wird. Diese Einkäufe sind durch Belege zu bestätigen.
Verordnung über Säuglings-anfangsnahrung und Folge-nahrung des Bundes-ministeriums für Gesundheit