Die "Globalen Kriterien" und die "Zehn Schritte"

Um als "Baby-friendly Hospital" zertifiziert zu werden, müssen Krankenhäuser so genannte "Globale Kriterien" erfüllen. Diese Kriterien beruhen auf internationalen Vereinbarungen und umfassen die von WHO und UNICEF ausgearbeiteten "Zehn Schritte zum erfolgreichen Stillen" und die Umsetzung der Bestimmungen des "Internationalen Kodex zur Vermarktung von Muttermilchersatzprodukten" (WHO-Kodex).

Für jeden dieser zehn Schritte wurden bestimmte Mindestanforderungen definiert, die erfüllt sein müssen, um als "Baby-friendly Hospital" ausgezeichnet zu werden. Sie orientieren sich an der gemeinsamen WHO / UNICEF Erklärung von 1989 über die Rolle des Gesundheitspersonals bei der Stillförderung und basieren auf dem aktuellen wissenschaftlichen Kenntnisstand.

Die "Zehn Schritte zum erfolgreichen Stillen“

Klicken Sie, um eine genauere Beschreibung der einzelnen Schritte zu erhalten.

  • Schritt 1: Schriftliche Stillrichtlinien haben, die mit allen MitarbeiterInnen regelmäßig besprochen werden.
  • Schritt 2: Alle MitarbeiterInnen so schulen, dass sie über die notwendigen Kenntnisse und Fähigkeiten für die Umsetzung der Stillrichtlinien verfügen.
  • Schritt 3: Alle schwangeren Frauen über die Bedeutung und die Praxis des Stillens informieren.
  • Schritt 4: Den Müttern ermöglichen, unmittelbar ab Geburt ununterbrochenen Hautkontakt mit ihrem Baby zu haben, mindestens eine Stunde lang oder bis das Babys das erste Mal gestillt wurde.
  • Schritt 5: Den Müttern korrektes Anlegen zeigen und ihnen erklären, wie sie ihre Milchproduktion aufrecht-erhalten können, auch im Falle einer Trennung von ihrem Kind.
  • Schritt 6: Neugeborenen Kindern weder Flüssigkeiten noch sonstige Nahrung zusätzlich zur Muttermilch geben, außer bei medizinischer Indikation.
  • Schritt 7: 24 Stunden Rooming-in praktizieren - Mutter und Kind bleiben Tag und Nacht zusammen.
  • Schritt 8: Zum Stillen nach Bedarf ermuntern.
  • Schritt 9: Gestillten Kindern keine künstlichen Sauger geben.
  • Schritt 10: Die Mütter auf Stillgruppen hinweisen und die Entstehung von Stillgruppen fördern.

Die Kriterien zur Mütterfreundlichkeit

Ein natürliches Geburtserlebnis ist eine wichtige Voraussetzung für erfolgreiches Stillen. Daher ist Mütterfreundlichkeit ein verpflichtender Bestandsteil der BFHI-Zertifizierung. Die Kriterien sehen vor, dass, sofern keine medizinischen Gründe dagegen sprechen, 

  • Mütter eine Begleitperson ihrer Wahl zur Unterstützung während Wehen und Geburt mitbringen können.
  • Mütter auf Wunsch während der Wehne leichte Speisen und Getränke einnehmen können.
  • Mütter sich während der Wehen frei bewegen können.
  • Mütter Wahlfreiheit hinsichtlich der Geburtsposition haben.
  • Müttern nicht-medikamentöse Formen der Schmerzlinderung angeboten werden.
  • Invasive Eingriffe wie Dammschnitte, die chemische Einleitung oder Beschleunigung der Wehen, der Einsatz von Zangen und Saugglocken sowie Kaiserschnitte nur bei ausdrücklicher medizinischer Notwendigkeit angewendet werden.
  • Standards, Richtlinien und Ausbildungscurricula der Einrichtung die Mütterfreundlichkeit unterstützen.

Der WHO-Kodex

Internationaler Kodex für die Vermarktung von Muttermilchersatzprodukten

Werbung für künstliche Säuglingsnahrung und das Verteilen von Proben wirken sich sowohl auf die Stillfrequenz als auch auf die Stilldauer negativ aus. Der Internationale Kodex für die Vermarktung von Muttermilchersatzprodukten (WHO-Kodex) wurde verabschiedet, um die Werbung für industriell hergestellte Säuglingsnahrung verbindlich zu regeln. Eine wesentliche Bedingung für die Zertifizierung als „Baby-friendly Hospital“ ist die Einhaltung des Kodex, der 1981 von der „World Health Assembly (WHA)“ verabschiedet wurde und seither durch regelmäßige Folgeresolutionen ergänzt und aktualisiert wird.

Die wichtigsten Bestimmungen dieses Kodex sind:

  • Keine Werbung für Muttermilchersatzprodukte in der Öffentlichkeit
  • Keine Annahme und Weiterverteilung von Proben in Gesundheitseinrichtungen
  • Keine Gratisproben an Mütter
  • Keine Geschenke oder Muster an Krankenhauspersonal
  • Keine Idealisierung künstlicher Nahrung durch Worte und Bilder, auch nicht auf den Etiketten der Produkte
  • Informationen für Gesundheitspersonal müssen wissenschaftlich abgesichert sein
  • Informationen über Muttermilchersatzprodukte sollen die Vorteile des Stillens erklären und die Kosten und Gefahren, die mit künstlicher Säuglingsnahrung verbunden sind, erwähnen.
  • Keine Werbung für ungeeignete Produkte, wie beispielsweise gesüßte Dosenmilch
  • Keine Kontaktaufnahme und Beratung von Schwangeren und Müttern durch Beschäftigte oder VertreterInnen von Unternehmen, die Muttermilchersatzprodukte / Säuglingsanfangsnahrung erzeugen

Unter den Anwendungsbereich des Kodex fallen alle Produkte, wie etwa Muttermilchersatzprodukte, Flaschennahrung etc., die den Nutzen haben, Muttermilch teilweise oder gänzlich zu ersetzen. Da ausschließliches Stillen bis zum sechsten Lebensmonat des Babys gefördert werden soll, fällt jedes Nahrungsmittel, welches geeignet ist, Muttermilch zu ersetzen, unter den Kodex. Spezielle Säuglingsnahrung, die im Falle von medizinischer oder ernäh-rungsbezogener Notwendigkeit verwendet wird, fällt auch in den Anwendungsbereich des Kodex.

Siehe dazu auch die 68. Verordnung über Säuglingsanfangsnahrung und Folgenahrung des Bundesministeriums für Gesundheit, Bundesgesetzblatt II (CELEX-Nr. 32006L0141) vom 21.02.2008.

Die ärztliche und pflegerische Leitung der Geburtshilfe bzw. der Entbindungs- und Wochenbettstation können bestätigen, dass VertreterInnen von Erzeugerfirmen der genannten Produkte in der Einrichtung keinerlei Kontakt - weder direkt noch indirekt - zu Schwangeren und Müttern haben, dass von der Einrichtung keinerlei Geschenke von derartigen Firmen angenommen und auch nicht an Mütter oder deren Angehörige weiter verteilt werden.
Die GutachterInnen können aufgrund eigener Beobachtungen bestätigen, dass in der Einrichtung keinerlei Werbung für entsprechende Produkte sichtbar ist und dass Muttermilchersatzprodukte für stillende Mütter uneinsehbar aufbewahrt werden.

Mindestens 80% der zufällig ausgewählten MitarbeiterInnen können zumindest zwei Gründe dafür angeben, warum Mütter keine Werbung oder Produktproben für Muttermilchersatzprodukte erhalten sollen. In jenen Fällen, wo Muttermilch nicht zur Verfügung steht bzw. das Stillen nicht möglich oder nicht gewünscht ist, wird für die Ernährung der Babys selbstverständlich industriell hergestellte Säuglingsnahrung verwendet, die zum handelsüblichen Preis eingekauft wird. Diese Einkäufe sind durch Belege zu bestätigen.